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15.06.2008 11:51:13

Aufnahmebedingungen für Beitritt in die IGSH

Mitglied werden bei der IGSH. Wer bei der IGSH die Mitgliedschaft erwerben will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen. Die zukünftigen Mitglieder müssen das Ethikpapier und die Statuten strikte einhalten. Die Trainingsplätze müssen in der Gewerbe- der Industrie-, der Freizeit, der Sport oder der Weilerzone sein. Wer in der Landwirtschafts- oder Alpweidezone trainiert muss eine Bewilligung der Kantonalen Zonenplanung haben. Pachtverträge vom Besitzer oder der Gemeinde sind nicht rechtskräftig, da die Ausübung einer Hundeschule, ob hauptberuflich oder nebenberuflich ein Gewerbe ist. Das heißt, wenn sie für ihre Tätigkeit Geld oder Naturalien entgegen nehmen. Die Übungsplätze müssen eingezäunt sein, es wäre von Vorteil, wenn ein Klubhaus oder ähnliches mit einer Toilette auf diesem Gelände steht. Jede Hundeschule muss eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Der Mindestansatz pro Lektion beträgt Fr. 20.- nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Hundeschul-, oder Übungsleiter dürfen nur in Klassen unterrichten mit max. 7 Hundeteams, wenn sie in diesen Sparten mit ihrem Hund erfolgreich abgeführt haben. Zum Beispiel: wer BH 1 mit AKZ abgeführt hat, darf auch diese Klasse unterrichten usw. Bevor eine Hundeschule in der IGSH aufgenommen wird, werden zwei Mitglieder vom Vorstand diese Hundeschule zertifizieren. Hundeschulen die bei der IGSH Mitglied sind, das Ethikpapier und die Statuten respektieren, sowie auch an den Veranstaltungen mitmachen, erhalten während ihrer Mitgliedschaft eine spezielle Lizenz, welche aber bei einem Austritt sofort wieder verfällt. Die Aufnahmegebühren unabhängig vom Jahrebeitrag sind Fr. 200.- Der Jahresbeitrag gemäss der letzten GV ist Fr. 300.- Der Vorstand entscheidet nach gründlicher Prüfung, ob eine Hundeschule aufgenommen wird oder nicht.

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